Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch aufgenommen ist. Die tatsächliche Aufnahme in die Schule erfolgt um April / Mai herum, nachdem folgende Schritte
erfolgt und abgeschlossen sind:
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Schulärztliche Untersuchung – Einladung und Durchführung erfolgt durch das Gesundheitsamt des Kreises Viersen. Hier findet eine Untersuchung des körperlichen
Entwicklungsstandes und der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane statt.
- Überprüfung der Schulfähigkeit im Einschulungsscreening der Schule – siehe Einschulungsscreening und Schulfähigkeit
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Ggfs. Austausch mit den Kindergärten nach Freigabe durch die Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten erhalten abschließend einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahme.