Schritte zur Einschulung

Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch aufgenommen ist. Die tatsächliche Aufnahme in die Schule erfolgt um April / Mai herum, nachdem folgende Schritte erfolgt und abgeschlossen sind:

  • Schulärztliche Untersuchung – Einladung und Durchführung erfolgt durch das Gesundheitsamt des Kreises Viersen. Hier findet eine Untersuchung des körperlichen Entwicklungsstandes und der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane statt.
  • Überprüfung der Schulfähigkeit im Einschulungsscreening der Schule – siehe Einschulungsscreening und Schulfähigkeit
  • Ggfs. Austausch mit den Kindergärten nach Freigabe durch die Erziehungsberech­tigten

 

Die Erziehungsberechtigten erhalten abschließend einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahme.

 


Weitere Informationen zur Anmeldung