Die Begriffe Leserechtschreibschwäche, -störung, -schwierigkeiten, Dyslexie und Legasthenie werden in der Literatur nicht einheitlich verwendet. Eine Lese-Rechtschreibstörung gemäß des ICD10 der WHO wird von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologen oder Diplompädagogen diagnostiziert. Für diese Diagnostik ist u.a. ein Intelligenztest notwendig, den die Grundschullehrkräfte nicht durchführen. Die Schule hat jedoch gemäß des LRS-Erlasses die Aufgabe, besondere Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb bzw. –gebrauch selbst festzustellen, das Bedingungsgefüge zu analysieren, und eine individuelle Förderung anzubieten. In Einzelfällen kann es notwendig sein, den Rat des schulpsychologischen Dienstes einzuholen, sowie bei Hinweisen die Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit durch Fachärzte zu empfehlen, um organisch bedingte Beeinträchtigungen auszuschließen.
Neben den allgemeinen Fördermaßnahmen im Rahmen der Stundentafel sind auch zusätzliche Fördermaßnahmen durchgängig in den Klassen 1-4 durchzuführen.
Die Deutschlehrkraft beantragt in diesen Fällen in Rücksprache mit der Klassenkonferenz die Einrichtung einer zusätzlichen LRS-Förderung bei der Schulleitung. Die Eltern werden von der Klassenleitung über die geplante Fördermaßnahme informiert.
Grundsätzlich gelten für die Schüler und Schülerinnen mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten die allgemeinen Bestimmungen über die Leistungsfeststellung und –beurteilung. In besonderen Fällen kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden, durch beispielsweise
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine Erteilung von Schutzmaßnahmen notwendig sein:
Diese Maßnahmen erfolgen durch die Klassenlehrerin in Absprache mit der Schulleitung und im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.
Bei Verzicht auf die Benotung in den Teilbereichen Lesen und/ oder Rechtschreiben muss die Anwendung des Erlasses im Zeugnis aufgenommen werden. Es ist keine ärztliche Bescheinigung/Attest einer Leserechtschreibschwäche notwendig. Die Teilnahme an einer zusätzlichen Lese- und Rechtschreibförderung kann als Zeugnisbemerkung aufgenommen werden.
Die LRS-Förderung erfolgt auf der Basis von verschiedenen Lese- und Rechtschreibtests. Im Bereich Rechtschreiben kann eine Analyse der Rechtschreibleistungen durch
Verbindliche Vereinbarung: Der HSP-Test wird Mitte und Ende der Klasse 1 sowie Mitte der Klasse 2 mit allen Kindern im Klassenverband durchgeführt.
Weitere HSP-Testungen werden bedarfsweise zur Diagnostik oder Feststellung von Lernfortschritten bei Kindern mit Schwierigkeiten im Bereich Rechtschreiben eingesetzt.
Im Bereich Lesen kann die Leseleistung über
ermittelt werden.