Die Coronaschutzverordnung wurde seitens der Landesregierung NRW aktualisiert und tritt mit ihrer derzeit gültigen Fassung zum 08.08.2022 in Kraft. Das Wichtigste in Kürze:
Maske:
- Eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht in der Schule nicht. Zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter wird in eigener Verantwortung das Tragen einer
medizinischen oder einer FFP2-Maske innerhalb von Schulgebäuden empfohlen.
- Bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und in der Schülerbeförderung, also auch während der Fahrt mit dem Schulbus zur Schule und zurück sowie zum
Schwimmunterricht gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske weiterhin.
Testung:
- Alle Schüler erhalten am ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.
- Weiterhin erhalten sie von der Schule Antigenselbsttests ausgehändigt, die für die häusliche Anwendung bei leichten Erkältungssymptomen oder einem engen Kontakt mit einer infizierten Person
gedacht sind (anlassbezogen).
Schutzmaßnahmen:
- Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst symptomfrei zur Schule kommen. Sollte ein Kind im Laufe eines Schulvormittages über offenkundig typische Symptome
einer Atemwegserkrankung klagen, kann in der Schule ausnahmsweise eine Testung mit einem Antigenselbsttest durchgeführt werden. Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung der Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch im häuslichen Umfeld durchgeführt wurde.
- Für infizierte Personen mit einem positiven Testergebnis besteht weiterhin die Verpflichtung, sich zu isolieren. Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbarn) können
weiterhin die Schule besuchen. Es gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest im häuslichen Umfeld nach dem Kontakt.
- Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Hygiene und Infektionsschutz unserer Schule (u.a. regelmäßiges Händewaschen, Einhalten der Husten- und Niesetikette,
regelmäßiges Lüften der Klassenräume) werden wir verantwortungsbewusst fortführen. Sie haben sich im Alltag bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten. Unsere
Erstklässler werden in den ersten Schultagen in die Hygienevorschriften der Schule eingewiesen. Die Eltern werden über diese auf der ersten Klassenpflegschaftssitzung informiert.
Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe Kollegen,
die folgenden Regeln und Maßnahmen dienen zu unserer aller Schutz um einen geregelten Schulbetrieb während der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Sie schützen die Kinder, sie schützen Sie als Eltern
zu Hause und uns Lehrer und Mitarbeiter in der Schule. Nur wenn sich alle konsequent daran halten und gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir den Unterricht für die Kinder vor Ort
realisieren.
Sollte ein Kind auch nach deutlichen Ermahnungen wiederholt gegen diese Regeln verstoßen, werden wir das Kind vom Unterricht ausschließen und unverzüglich abholen lassen.
Bitte besprechen Sie deshalb vor Schulbeginn mit Ihrem Kind die Regeln. Dies geschieht auch zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihres Kindes!
Ich danke für Ihr Verständnis.
gez. P. Ihl, Schulleitung